Nachnutzung Industriedenkmale

Für mehrere denkmalgeschützte vormalige Fabrikanlagen hat das Büro Strauß Fischer – Historische Bauwerke vielfältige Nachnutzungskonzepte entwickelt und diese vom Entwurf bis zur Bauantragsreife ausgearbeitet. Zur Erstellung der Bauanträge wurden bei Bedarf maßnahmenvorbereitende Bebauungsplanverfahren begleitet.

Im Rahmen des fortdauernden Strukturwandels fallen weiterhin gerade in den ehemaligen industriellen Zentren an Rhein und Ruhr mehrgeschossige Fabrikbauten, gewachsene Industrieensembles und große Shedhallenstrukturen aus der gewerblich-industriellen Nutzung.

Das Büro Strauß Fischer – Historische Bauwerke hat hier für verschiedene Projektentwicklungsgesellschaften für eine größere Zahl von vorwiegend denkmalgeschützten Fabrikensembles Nachnutzungen konzipiert und bis zur Bauantragsreife geplant. Die künftige Wohnnutzung wurde – je nach baulicher und stadträumlicher Ausgangslage – mit CoWorking- und Gemeinschaftsflächen, mit Gastronomie und quartiersnahem Gewerbe kombiniert. Ein Objekt erhielt zudem umfangreichere Flächen für eine private Kunsthochschule.

Durch den weiterhin hohen Bedarf an Wohnraum ist die Nachnutzung durch Wohnen, kombiniert mit weiteren wohnverträglichen Nutzungen im Sinne gemischter Quartiere, eine wichtige Option zum Erhalt bedeutender Fabrikensembles. Mit der Nachnutzung können zugleich Wohnbedürfnisse bedient werden, die im Baubestand von Gründerzeit und Nachkriegssiedlungsbau nur eingeschränkt umsetzbar sind – darunter studentisches Wohnen mit zeitgemäßen Gemeinschaftsbereichen.

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Entwurfsverfasser, Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI: Strauß Fischer – Historische Bauwerke

Auftraggeber: div. Projektentwicklungsgesellschaften 

Visualisierungen: P3D Visualisierung, Wuppertal