Gutachten kulturlandschaftprägende Gebäude

Gutachten zu das „Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden“ dienen einer Priviligierung von Bestandsbauten im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch (BauGB). Die Prüfung durch Dr. Stephan Strauß erfolgt daher im Kontext des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB. 

Das Baugesetzbuch (BauGB) nahm – kurzgefasst – mit seiner Einführung 1960 (als BBauG) eine deutliche Trennung zwischen dem zur Bebauung vorgesehenen Innenbereich und einem von Bebauung freizuhaltenden Außenbereich vor. Der Gesetzgeber wollte so u.a. einer (weiteren) Zersiedelung Einhalt gebieten und die Kulturlandschaft schützen. Für die im Außenbereich erwünschten Nutzungen – insbesondere die Landwirtschaft – wurden Ausnahmen geschaffen, die auch die Nachnutzung ländlicher Bauten im Außenbereich regeln. Hierzu gehören erhaltenswerte, das “Bild der Kulturlandschaft prägende Gebäude” (im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB).

Eine solche prägende Wirkung liegt nach allgemeiner Rechtsprechung vor, wenn das Gebäude nach seinem äußeren Erscheinungsbild für die Baugestaltung und Baukultur einer Epoche aussagekräftig und für den Charakter der es umgebenden Kulturlandschaft typisch sei. Dr. Stephan Strauß hat hierzu zahlreiche Gutachten insbesondere für den Kulturraum des Niederrheins, aber auch Bauten anderer Landschaftsräume verfasst. Struktur und Methodik der Gutachten zu das “Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden” (im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB) orientieren sich fachlich an den Unterschutzstellungsgutachten im Land NRW und berücksichtigen die aktuelle Kulturlandschaftsforschung. Obwohl das Bild der Kulturlandschaft prägende Gebäude keine denkmalfachliche Fragestellung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW ist, wird hier eine fachliche Nähe zur Denkmalmethodik gesehen und in die Begutachtung einbezogen. Der Darstellungsumfang der Gutachten bildet auch ab, dass mit der rechtlichen Privilegierung üblicherweise Beschränkungen verbunden sind, was eine bauliche Umgestaltung angeht.

Gutachten zu das “Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden” werden durch unser Büro zweistufig angeboten. In der ersten Stufe wird u.a. im Rahmen eines Ortstermins ermittelt, ob das fragliche Objekt oder Ensemble erwarten lässt, dass eine das Bild der Kulturlandschaft prägende Wirkung vorliegt. Lassen Objekt oder Ensemble eine solche Erwartung zu, wird dieser mit der zweiten Stufe umfänglich geprüft und ein Gutachten erarbeitet.

Bäskeshof  

Ort: Krefeld-Benrad
Art: Ziegelsichtiger Vierkanthof
Bauliche Zeitstellung: 2. Hälfte 19. Jahrhundert

Wasserwerk

Ort: Brüggen
Art: Ehem. Wasserwerk
Bauliche Zeitstellung: dat. 1949

Ferlingshof

Ort: Krefeld-Benrad
Art: Ziegelsichtiger Vierkanthof
Bauliche Zeitstellung: 2. Hälfte 19. Jahrhundert

 
Gramannshof

Ort: Krefeld-Traar
Art: Ziegelsichtige mehrteilige Hofanlage
Bauliche Zeitstellung: Wohnhaus dat. 1881

Horsthof

Ort: Issum-Aengenesch
Art: Ziegelsichtiger Vierkanthof mit vorgesetztem Wohnhaus
Bauliche Zeitstellung: Um 1900

Haus Veen

Ort: Kalkar-Appeldorn
Art: Ehem. Rittergut, putzsichtig
Bauliche Zeitstellung: ursprünglich klassizistisch

Wardthof

Ort: Kalkar-Niedermörmter
Art: Ziegelsichtiges Wohn-Stall-Gebäude
Bauliche Zeitstellung: Kern 17. Jahrhundert

Rauenhof 

Ort: Uedem-Uedemerbruch
Art: Mehrteilige Hofanlage
Bauliche Zeitstellung: Wohnhaus dat. 1834

Rinschhof

Ort: Krefeld-Traar
Art: Dreiseit-Hofanlage
Bauliche Zeitstellung: Wohnhaus dat. 1779

Hofanlage Weidenstraße

Ort: Sonsbeck
Art: Ziegelsichtiges Wohn-Stall-Gebäude mit Scheune
Bauliche Zeitstellung: Um 1900

 

Bearbeitung: Strauß Fischer – Historische Bauwerke 

Auftraggeber: Privat