Gestaltungsfibeln dienen der Kommunikation zum Schutz von Denkmalen und Denkmalbereichen. Sie unterstützen die Unteren Denkmalbehörden bei der Beratung von Denkmaleigentümern und bei einer in zweckmäßigem Umfang sinnvollen Vereinheitlichung der Genehmigungspraxis. Gestaltungsfibeln ermöglichen zugleich Denkmaleigentümern, die Zielsetzungen des Denkmalschutzes nachzuvollziehen und die Einheitlichkeit der Handhabung (‘Gleichbehandlung’) wahrzunehmen.
Die grafische Aufbereitung zielt auf eine einfache Nutzbarkeit und fokussiert auf wesentliche Bauteile von denkmalfachlicher Bedeutung. Bei Siedlung in mehreren, gestalterisch variierenden Bauetappen werden die behandelten Bauteile entsprechend differenziert und unterschiedliche Zielvorgaben hergeleitet. So soll eine Umsetzung der Schutzziele gefördert werden, die eine historische Vielfalt nicht einebnet.
Bisher wurden Gestaltungsfibeln zu folgenden Siedlungen erstellt:
+ Einschornsteinsiedlung (1928-30) – Beispiel des Neuen Bauens
+ Siedlung Beeckerwerth (ab 1920) – Neuer Stadtteil der Gewerkschaft Deutscher Kaiser
+ Siedlung Ratingsee (1927-28) – Ziegelsichtiges Ensemble des Neuen Bauens
+ Siedlung Johannenhof (1914) – Reformhistoristisches Ensemble der Zeche Rheinpreußen
+ Siedlung Bissingheim (ab 1919) – Frühe Kriegerheimstättensiedlung und Erweiterungen
+ Siedlung Muspasch, Moers (1927/1950) – Beamtensiedlung der Pattbergschächte
+ Siedlung Hüttenheim (ab 1911) – Werkssiedlung in reformorientierter Blockrandbebauung
+ Siedlung Bergmannsplatz (1907-09) – Bergarbeitersiedlung in reformhistoristischer
+ Siedlung Schauenplatz (1927) – Steigersiedlung mit Direktoren- und Beamtenvilla