Denkmalwertgutachten

Die Erarbeitung von Unterschutzstellungsgutachten erfolgt durch Dr. Stephan Strauß vorrangig für Städte und Kommunen, aber auch im Auftrag privater Eigentümer. In seiner mehr als 25 Jahre dauernden Inventarisierungspraxis wird die bauliche Vielfalt insbesondere des 19. und 20. Jahrhunderts abgedeckt, bis hin zu jüngeren Bauten der 1960er- und 1970er-Jahre. 

Die Unterschutzstellungsgutachten sind ganz überwiegend für Bauten im Bereich des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) erstellt worden. In der letzten Novelle des DSchG NRW wurde dort die konstitutive Funktion der Denkmalliste beibehalten. Dies bedeutet, dass zu einem wirksamen Denkmalschutz eine textliche Begründung erforderlich ist – das Unterschutzstellungsgutachten, das u.a. das öffentliche Interesse nach § 2 DSchG NRW nachweist. Struktur und Methodik der Unterschutzstellungsgutachten im Geltungsbereich des DSchG NRW orientieren sich an den Standards, wie sie von den Denkmalfachämtern des LVR und LWL im Rahmen ihrer Inventarisation praktiziert werden, und erfolgt über die Unteren Denkmalbehörden üblicherweise im fachlichen Einvernehmen.

Ein Aufgabenfeld im Rahmen der Unterschutzstellungsgutachten ist auch die Präzisierung und ggf. Nachführung bestehender Eintragungen, oft im Kontext von Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Eintragungstexte in die jeweilige, vor Ort geführte Denkmalliste sind gerade aus der Frühzeit des DSchG NRW oft kurz und von geringer Präzision, da sich die Standards seit den 1980er-Jahren fortlaufend entwickelt haben. Unterschutzstellungsgutachten werden durch unser Büro zweistufig angeboten, sofern keine positive Vorbewertung durch die Denkmalfachämter vorliegt. In der ersten Stufe wird dann ermittelt, ob das fragliche Objekt oder Ensemble erwarten lässt, dass die Gründe und Bedeutungen für eine Unterschutzstellung vorliegen. Lässt das Objekt oder Ensemble eine solche Erwartung zu, wird mit der zweiten Stufe ein Unterschutzstellungsgutachten erarbeitet. Ziel unserer Denkmalwertgutachten ist die Stärkung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Gutachten zur Frage der Zumutbarkeit im Sinne des § 7 DSchG und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VV Zumutbarkeit DSchG NRW) erstellen wir nicht.

West LB

Ort: Dortmund
Architekt: Harald Deilmann, Münster
Baujahr: 1975-77

Thyssen Hauptverwaltung

Ort: Duisburg-Bruckhausen
Architekt: Gerhard Weber, München
Baujahr: 1958-63

Ehrenfriedhof

Ort: Duisburg-Kaiserberg
Architekt: Städt.Hochbauamt Duisburg, Stadtbaurat Pregizer, Stadtbauinspektor Lüdecke 
Baujahr: 1914-19

Torhaus Schwelgernpark

Ort: Duisburg
Architekt: Städt. Siedlungsamt Hamborn 
Baujahr: 1925

Matenatunnel

Ort: Duisburg
Architekt: Bauabteilung Gewerkschaft Deutscher Kaiser
Baujahr: 1909-12

Hügelhäuser

Ort: Siegburg
Architekt: Heinz-Jürgen Haas, Siegburg
Baujahr: 1972

Welker-Villa

Ort: Duisburg
Architekt: Wilhelm Weimann, Duisburg
Baujahr: 1924-25

Plangemühle

Ort: Duisburg-Homberg
Architekt: Diverse
Baujahr: ab 1903

Siedlung Dichterviertel

Ort: Duisburg
Architekt: Bauabteilung Gewerkschaft Deutscher Kaiser
Baujahr: ab 1902

Hügelstraße 85

Ort: Wuppertal
Architekt: k.A.
Baujahr: um 1911

Brauerstraße 20-22-24

Ort: Duisburg
Architekt: Gustav Rahne & Wilhelm Weimann, Duisburg 
Baujahr: 1908/1911

Projektleitung: Strauß Fischer – Historische Bauwerke 

Auftraggeber: Städte und Kommunen – Privat